Die Reinickendorfer Kreissynode hatte im Frühling 2021 eine Vorschlagskommission zur Besetzung des Amtes der Superintendentin oder des Superintendenten gewählt, da Superintendentin i.R. Beate Hornschuh-Böhm Ende April 2022 aus Altersgründen ausgeschieden ist. Der frühere Stellvertreter Volker Lübke ist bis zur Neubesetzung der Stelle amtierender Superintendent. Die Besetzung der Stelle erfolgt nach den Vorgaben von Artikel 55 der Grundordnung der Evangelischen Kirche - Berlin - Brandenburg - schlesische Oberlausitz (EKBO).
Artikel 55
Besetzung des Amtes der Superintendentin oder des Superintendenten
( 1 ) 1 Die Besetzung des Amtes der Superintendentin oder des Superintendenten ist eine gemeinschaftliche Aufgabe des Kirchenkreises und der Landeskirche. 2 Die Superintendentin oder der Superintendent wird von der Kreissynode aufgrund eines Wahlvorschlags für die Dauer von zehn Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig.
( 2 ) 1 Den Wahlvorschlag stellt eine Vorschlagskommission auf. 2 Zur Vorschlagskommission gehören die Generalsuperintendentin oder der Generalsuperintendent sowie vier von der Kirchenleitung benannte und fünf von der Kreissynode aus ihren ordentlichen Mitgliedern gewählte Personen; jedes Entsendungsgremium muss mindestens zwei nicht ordinierte Mitglieder bestellen. 3 Den Vorsitz in der Vorschlagskommission führt die Generalsuperintendentin oder der Generalsuperintendent; der Wahlvorschlag bedarf ihrer oder seiner Zustimmung.
( 3 ) Abweichend von Abs. 2 kann die Kreissynode beschließen, dass die Generalsuperintendentin oder der Generalsuperintendent nach Anhörung des Kreiskirchenrats und der Kirchenleitung den Wahlvorschlag aufstellt.
( 4 ) 1 Eine Wiederwahl der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers gemäß Abs. 5 ist möglich. 2 In diesem Fall ist vor der Aufstellung des Wahlvorschlags, der nur einen Namen enthält, zusätzlich der Konvent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfarrdienst anzuhören. 3 Scheitert die Wiederwahl, darf der neue Wahlvorschlag den Namen der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers nicht mehr enthalten.
( 5 ) 1 Die Kreissynode wählt die Superintendentin oder den Superintendenten mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. 2 Stehen mehrere Personen zur Wahl und wird die Mehrheit der Mitglieder der Kreissynode im ersten Wahlgang nicht erreicht, so ist erneut zwischen denjenigen zu wählen, die das höchste und das zweithöchste Stimmenergebnis erhalten haben. 3 Für den dritten Wahlgang gilt Satz 2 entsprechend; es genügt die Mehrheit der Anwesenden, unabhängig davon, wie viele Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl stehen. 4 Erreicht bei ungleicher Stimmenzahl im dritten Wahlgang keine Bewerberin oder kein Bewerber die erforderliche Mehrheit, so kann die Kreissynode die Durchführung eines vierten Wahlgangs beschließen. 5 Erreicht im dritten Wahlgang kein Bewerber die erforderliche Mehrheit, so kann die Kreissynode die Durchführung eines vierten Wahlgangs beschließen. 6 In diesem steht nur noch die Bewerberin oder der Bewerber zur Wahl, die oder der die meisten Stimmen im dritten Wahlgang auf sich vereinigt hat. 7 Erhält sie oder er die Stimmen der Mehrheit der Anwesenden, ist sie oder er zur Superintendentin oder zum Superintendenten gewählt. 8 Anderenfalls ist ein neuer Wahlvorschlag zu unterbreiten.
( 6 ) Die oder der Gewählte wird von der Kirchenleitung namens der Kirche zur Superintendentin oder zum Superintendenten berufen und von der Generalsuperintendentin oder dem Generalsuperintendenten in einem Gottesdienst eingeführt.
Hier finden Sie den Artikel der Grundordnung der EKBO.
Die Mitglieder der Vorschlagskommission im Kirchenkreis Reinickendorf sind folgende:
Vorsitz:
Ulrike Trautwein, Generalsuperintendentin Sprengel Berlin
Von der Reinickendorfer Kreissynode gewählt:
Alexander Ewers (Andreas-Kirchengemeinde)
Pfarrer Michael Glatter (Kirchengemeinde Berlin-Heiligensee)
Anke Petters (Kirchengemeinde Alt-Wittenau)
Kai-Oliver Pöhle (Kreisbeauftragter für die Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit)
Pfarrerin Jana Wentzek (Kirchengemeinde Matthias-Claudius)
Von der Kirchenleitung der EKBO benannt:
Prof. Dr. Rüdiger Ernst
Oberkirchenrätin Katharina Furian
Sigrun Neuwerth
Pfarrerin Anja Siebert-Bright
Hier finden Sie Informationen zur Kirchenleitung der EKBO