Kirchenkreis Reinickendorf ermöglicht "Doppelspitze" bei der Besetzung des Superintendent:innenamtes

Kirchenkreis Reinickendorf ermöglicht "Doppelspitze" bei der Besetzung des Superintendent:innenamtes

Kirchenkreis Reinickendorf ermöglicht "Doppelspitze" bei der Besetzung des Superintendent:innenamtes

# Kreissynode

Kirchenkreis Reinickendorf ermöglicht "Doppelspitze" bei der Besetzung des Superintendent:innenamtes

Eine sogenannte "Doppelspitze" für die Leitung des Kirchenkreises hat die Reinickendorfer Kreissynode (Kirchenparlament) am Samstag, den 11.6.2022 als erster Kirchenkreis der Landeskirche (Evangelische Kirche Berlin - Brandenburg - schlesische Oberlausitz, EKBO) ermöglicht. Die Kreissynodalen haben sich auf der Sondersynode mit klarer Mehrheit dafür entschieden, dass sich zwei Personen die Stelle der Superintendentin oder des Superintendenten hälftig teilen können, was in der Grundordnung der EKBO nicht vorgesehen ist. In einigen anderen Landeskirchen gibt es das bereits. Der konkrete Beschluss zur Zulassung der Bewerbung einer "Doppelspitze" im Kirchenkreis Reinickendorf fiel mit 27 Ja- und 26-Nein-Stimmen bei einigen Enthaltungen knapp aus.

Möglich wird die Zulassung einer "Doppelspitze", weil die 60 Synodalen sich für den Erlass einer Verordnung auf der Grundlage des Strukturanpassungs- und Erprobungsgesetzes (RS LZ 10) ausgesprochen haben. Wenn der Ständige Ordnungsausschuss der Landessynode und die Kirchenleitung der EKBO der Regelung wie erwartet zustimmen, wird die zur Neubesetzung des Supterintendent:innenamtes gebildete Vorschlagskommission eine entsprechende Stellenausschreibung entwerfen, die sowohl wie bisher üblich die Bewerbung von einer Person als auch die von zwei Personen möglich macht. Mit der Veröffentlichung des Stellengesuches wird im September 2022 gerechnet. 

Außerdem haben die Synodalen eine Finanzsatzung des Kirchenkreises Reinickendorf beschlossen, die u.a. die Aufstellung eines kreiskirchlichen Sollstellenplanes weiter ermöglicht und wodurch die gemeindlichen Personalstellen ab 2024 vollständig in die Trägerschaft des Kirchenkreises übernommen werden. Da die Kirche ab dem Jahr 2023 umsatzsteuerpflichtig wird, ist die Finanzsatzung notwendig, um nicht notwendige Umsatzsteuer einzusparen.

Darüber hinaus wurde eine Erhöhung der Beschlusskompetenz der regionalen Planungsgruppen auf den Weg gebracht. Wenn die Gemeindekirchenräte der entsprechenden Regionen zustimmen, haben die regionalen Planungsgruppen in klar bestimmten Bereichen Beschlusskompetenz. Die Kreissyodentermine für das Jahr 2023 wurden für folgende Termine festgelegt: 

Frühjahrssynode 2023: 17./18.03.2023
Herbstsynode 2023: 13./14.10.2023  

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