20/01/2026 0 Kommentare
Gedenkgottesdienst für 190 einsam verstorbene Menschen in Reinickendorf
Gedenkgottesdienst für 190 einsam verstorbene Menschen in Reinickendorf
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Gedenkgottesdienst für 190 einsam verstorbene Menschen in Reinickendorf
Mit einem Gedenkgottesdienst für einsam Verstorbene hat der pensionierte Pfarrer Andreas Hertel gemeinsam mit dem Reinickendorfer Leiter des Gesundheitsamts und Amtsarzt Patrick Larscheid am Sonntag, den 18. Januar 2026 der 190 Toten gedacht, die im vergangenen Jahr im Bezirk Reinickendorf – wie es in der Amtssprache heißt – “ordnungsbehördlich bestattet” wurden. „In diesem Gedenkgottesdienst sollen noch einmal die Namen der Verstorbenen genannt und an sie gedacht werden, damit sie nicht in Vergessenheit geraten“, sagte Hertel im Gemeindesaal der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Hermsdorf vor rund 80 Trauernden.
„Ordnungsbehördlich bestattete Menschen werden auf Kosten des Staates anonym begraben“, fuhr der 67-jährige Hertel fort. Um diesem anonymen Bestattungsprozess Menschlichkeit entgegenzusetzen, wurden bei der Gedenkveranstaltung die Namen der 73 Frauen und 117 Männer verlesen, die im Jahr 2025 einsam verstorben sind und auf Veranlassung der Reinickendorfer Ordnungsbehörden bestattet wurden. Einzelne Biografien wurden vorgelesen und es brannte für jeden toten Menschen eine Kerze. Begleitet wurde die Feier durch einfühlsame Musik, gespielt von der Musikerin Monika Schubert.
Im Januar 2019 haben Hertel und Larscheid erstmalig für Berlin auf diese Weise der einsam Verstorbenen gedacht und die Gedenkfeiern seither – mit Ausnahme der Pandemiezeit - jedes Jahr am dritten Sonntag im Januar durchgeführt. Im Januar 2025 wurde der 190 Menschen gedacht, die im Jahr 2024 einsam verstorben waren.
Ein Mensch wird ordnungsbehördlich bestattet, wenn keine Angehörigen vorhanden oder zu ermitteln sind, keine Vorsorge zur Bestattung getroffen wurde und kein anderer für die Bestattung sorgt. Gelingt es den Behörden auch nach der Bestattung nicht, Angehörige des Verstorbenen zu ermitteln, gelten diese Verstorbenen nach amtlicher Definition als einsam Verstorbene.
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